Hauptversammlung 2008

Mitteilung gemäß § 30 b Abs. 1 Nr. 2 WpHG und § 221 Abs. 2 S. 3 AktG

1. Erwerb und Veräußerung eigener Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts

Die Hauptversammlung der Bayer Aktiengesellschaft vom 25. April 2008 hat die Gesellschaft ermächtigt, bis zum 24. Oktober 2009 eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben und die so erworbenen eigenen Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts zu verwenden. Die aufgrund dieses Beschlusses erworbenen Aktien können auch eingezogen werden.

Der vollständige Wortlaut des Beschlusses ist in Punkt 4 der Einladung zur Hauptversammlung angegeben, die am 28. Februar 2008 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.

2. Ermächtigungen I und II zur Ausgabe von Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen

Die Hauptversammlung der Bayer Aktiengesellschaft vom 25. April 2008 hat den Vorstand in zwei getrennten Beschlüssen ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 24. April 2013 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Options- oder Wandelanleihen, Genussrechte oder Gewinnschuld-verschreibungen oder eine Kombination dieser Instrumente (zusammen „Schuldverschreibungen“) im Gesamtnennbetrag von bis zu Euro 6 Mrd. auszugeben und den Inhabern von Optionsanleihen Optionsrechte bzw. den Inhabern von Wandelanleihen Wandlungsrechte für auf den Inhaber lautende Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu Euro 195.584.000 nach näherer Maßgabe der Options- bzw. Wandelanleihebedingungen zu gewähren.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben, von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen und das Bezugsrecht auch insoweit auszuschließen, wie es erforderlich ist, damit Inhabern von bereits zuvor ausgegebenen Options- oder Wandlungsrechten oder -pflichten ein Bezugsrecht in dem Umfang eingeräumt werden kann, wie es ihnen nach Ausübung der Options- oder Wandlungsrechte bzw. bei Erfüllung der Options- oder Wandlungspflicht als Aktionär zustehen würde.

Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf gegen Barzahlung ausgegebene Schuldverschreibungen, die mit Options- und/oder Wandlungsrecht oder -pflicht ausgegeben werden, vollständig auszuschließen, sofern der Vorstand nach pflichtgemäßer Prüfung zu der Auffassung gelangt, dass der Ausgabepreis der Schuldverschreibungen ihren nach anerkannten, insbesondere finanzmathematischen Methoden ermittelten hypothetischen Marktwert nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts gilt für Schuldverschreibungen, die mit Options- und/oder Wandlungsrecht oder -pflicht ausgegeben werden, mit einem Options- und/oder Wandlungsrecht oder -pflicht auf Aktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals, der insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht übersteigen darf, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch - falls dieser Wert geringer ist - im Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung.

Der vollständige Wortlaut der Beschlüsse ist in den Punkten 5 und 6 der Einladung zur Hauptversammlung angegeben, die am 28. Februar 2008 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.

Die Beschlüsse der Hauptversammlung über die Ermächtigungen I und II zur Ausgabe von Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen sind beim Handelsregister des Amtsgerichts Köln (HRB 48248) hinterlegt worden.

3. Schaffung eines Bedingten Kapitals 2008 I und II

Zur Bedienung der unter Ziffer 2 erwähnten Options- oder Wandelanleihen, Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen hat die Hauptversammlung der Bayer Aktiengesellschaft vom 25. April 2008 beschlossen,

a)das Grundkapital um weitere bis zu 195.584.000 Euro, eingeteilt in bis zu Stück 76.400.000 auf den Inhaber lautende Aktien bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital 2008 I), und zwar nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des am 28. Februar 2008 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichten Punkt 5 der Tagesordnung der Hauptversammlung der Bayer Aktiengesellschaft,

b)das Grundkapital um weitere bis zu 195.584.000 Euro, eingeteilt in bis zu Stück 76.400.000 auf den Inhaber lautende Aktien bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital 2008 II), und zwar nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des am 28. Februar 2008 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichten Punkt 6 der Tagesordnung der Hauptversammlung der Bayer Aktiengesellschaft.

Der vollständige Wortlaut der Beschlüsse ist in den Punkten 5 und 6 der Einladung zur Hauptversammlung angegeben, die am 28. Februar 2008 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.

Das Bedingte Kapital 2008 I und das Bedingte Kapital 2008 II wurden am 9. Mai 2008 im Handelsregister des Amtsgerichts Köln (HRB 48248) eingetragen.

Leverkusen, im Mai 2008

Bayer Aktiengesellschaft

Der Vorstand
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